Corona Informationen

Liebe Erziehungsberechtigte, 

seit Anfang Februar sind die bisher geltenden Coronaregeln außer Kraft gesetzt worden. Dieser Schritt hat uns zuerst verunsichert, und wir haben uns deshalb zur Klärung offener Fragen an die Schulaufsicht gewandt. Daher gilt ab jetzt: 

Darf ein Kind bei Verdacht einer Corona-Erkrankung in der Schule getestet werden?

  • Nein – nur mit vorherigem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. 

Können symptomfreie Kinder mit Corona in der Schule bleiben?

  • Ja – es gibt keine Pflicht mehr zur häuslichen Isolation. Corona erkrankte Kinder können gegebenenfalls eine Maske tragen- aber nur als Bitte formuliert und mit Einverständniserklärung der Eltern. 

Dürfen Kinder mit Erkältungssymptomen in die Schule kommen?

  • Nein! Kinder, die Erkältungssymptome zeigen, sollten unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Coronainfektion handelt, zuhause bleiben und erst wieder zur Schule kommen, wenn sie gesund sind.

Wie kann mein Kind auf Corona getestet werden?

  • Eltern können sich in den kommenden Tagen im Sekretariat Testpakete herausholen, wenn sie zuhause vor der Schule testen möchten. An Kinder werden keine Testpakete vergeben und in der Schule werden keine Tests mehr durchgeführt.  

Darf man in der Schule noch eine Maske tragen?

  • Sowohl Kindern wie auch Kolleg:innen ist es frei gestellt auch weiterhin eine Maske zu tragen.  

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! 

Ihre Schulleitung